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Kirche / Religion und Staat

Beschlossen durch den II. Bundeskongress in Wien am 9. Jänner 2010.

Die Jungen Liberalen fordern die vollkommene Trennung von Kirche und Staat. Diese Trennung ist fundamentaler Bestandteil einer Demokratie. Damit es zu einer vollkommenen Trennung kommen kann, darf der Staat keiner Religionsgemeinschaft Sonderrechte einräumen und es darf keiner Kirche bzw. Religionsgemeinschaft eine staatliche Funktion zukommen, weshalb das Konkordat abgeschafft werden muss.

Daher fordern die Jungen Liberalen, dass alle Sonderrechte von Kirchen und Religionsgemeinschaften in Österreich abgeschafft werden. Bei den angesprochenen Sonderrechten handelt es sich insbesondere um jene:

  • Subventionierung konfessioneller Privatschulen
  • Sitz im Stiftungsrat des ORF
  • Befreiung von der Stellungspflicht und Wehrpflicht
  • Befreiung von der Bürgerpflicht zum Geschworenen- und Schöffenamt
  • Steuerliche Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags
  • Besonderer Schutz von religiösen Gefühlen

Darüber hinaus fordern die Jungen Liberalen die Abschaffung des Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen. Verschiedene weltanschauliche und religiöse Ansätze, sowie die Werte unserer Verfassung sollen trotzdem weiter vermittelt werden. Dieser Unterricht wird durch Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst, nicht durch Priester, Pastoren oder Amtsvertretern anderer Religionsgemeinschaften abgehalten. (Beschlossen am 31.1.2009 am Bundesforum in Innsbruck).

Die Jungen Liberalen fordern außerdem, dass kein religiöses Symbole benachteiligt werden darf und dementsprechend keine religiösen Symbole, egal welcher Glaubensgemeinschaft in öffentlichen Räumen aufgehängt dürfen.

Insbesondere das in Österreich übliche Aufhängen eines christlichen Kreuzes in Schulklassen, Kindergärten und anderen öffentlichen Gebäuden gehört untersagt.

Religion ist Privatsache. Religiöse Symbole haben einzig und alleine dort etwas zu suchen, wo es sich explizit um ein religiöses Gebäude handelt (Kreuze auf Kirchtürmen, Minarette, Davidstern auf Synagogen,…) bzw. ist es natürlich jedem Bürger freigestellt in seinen eigenen vier Wänden religiöse Symbole anzubringen.

Darüber hinaus muss es weiterhin jedem Bürger erlaubt sein, seinem religiösen Bekenntnis durch seine Kleidung bzw. durch am Körper getragene religiöse Symbole Ausdruck zu verleihen. Daher sprechen sich die Jungen Liberalen auch explizit gegen ein Kopftuch bzw. Burka-Verbot aus. Jeder Bürger darf sich kleiden wie er will, egal ob aus religiöser Überzeugung oder aufgrund von Modetrends.

Die Jungen Liberalen fordern weiters die Aufhebung des § 128 (1) Z 2 StGB, wonach es sich dann um einen schweren Diebstahl handelt, wenn man einen Diebstahl in einem der Religionsausübung dienenden Raum oder an einer Sache, die dem Gottesdienst oder der Verehrung durch eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgemeinschaft gewidmet ist begeht.

Außerdem fordern die Jungen Liberalen die Aufhebung der §§ 188, 189 StGB wonach die Herabwürdigung religiöser Lehren und die Störung einer Religionsausübung eine besondere Strafbarkeit begründen und nicht nach den entsprechenden, normalen Straftatbeständen geahndet werden.

Die Jungen Liberalen fordern des Weiteren die Abschaffung des Vermerkes des Religionsbekenntnisses auf Personenstandsurkunden und Schulzeugnissen.

Die Jungen Liberalen fordern auch, dass der Austritt aus einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft nicht mehr über eine staatliche Behörde ablaufen darf. Die Kirchen und Religionsgesellschaften müssen sich selbst um den Austritt bzw. Eintritt ihrer Mitglieder kümmern.